Informationen
für Überweiser
Die Patienten werden selbstverständlich für konservierende und chirurgische Leistungen zu Ihnen zurücküberwiesen. Sollte es kieferorthopädische Probleme geben, die auch allgemeinzahnärztliche Intervention erfordert, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
Vorsorgeuntersuchungen insbesondere bei Habits, Dysfunktionen, vorzeitigem Milchzahnverlust oder schweren bzw. skelettalen Anomalien halten wir ab dem 5. Lebensjahr für sinnvoll.
Für die meisten anderen Anomalien ist das Ende des Frontzahnwechsels, zwischen dem 7. bis 9. Lebensjahr, die beste Zeit für eine erstmalige Vorstellung.
Auch bei dem Verdacht auf eine Anomalie, sollten Sie die Patienten an uns überweisen, am besten bevor alle bleibenden Zähne durchgebrochen sind und das Wachstum abgeschlossen ist.
Zu diesem Zeitpunkt lassen sich Platzmangelprobleme und wachstumsbedingte Anomalien besser behandeln.
Auch Erwachsene können kieferorthopädisch behandelt werden. Die Möglichkeiten der Behandlung reichen von der Ausrichtung einzelner schiefstehender Zähne aus ästhetischen Gründen über die Vorbereitung der Kiefer für eine bessere prothetische Versorgung bis zu umfangreichen Behandlungen mit operativer Einstellung der Kiefer zueinander.
Da eine Behandlung im Erwachsenenalter allerdings in der Regel Privatleistung ist, werden sich aus finanziellen Gründen nicht alle Patienten dazu entscheiden.